B35 Historische Einordnung
Die für die Kirche folgenschweren Ereignisse der französischen Revolution fallen weitgehend in die Amtszeit zweier Päpste, welche ihr Amt recht lange innehatten. Während Pius VI (Pontifikat von 1775-1799) die Annexion des Kirchenstaates durch Napoleon miterleben musste und als Gefangener Frankreichs in der Zitadelle von Valence verstarb, gelang es seinem Nachfolger, Pius VII (Pontifikat von 1800-1823) mit diplomatischem Geschick, jedoch auch aufgrund wandelnder Kräfteverhältnisse, die Restitution zahlreicher materieller und immaterieller Kirchengüter zu erwirken.
Zur historischen Einordnung sei ein markantes Ereignis herausgegriffen, denn zur Kaiserkrönung im Jahre 1804 war Napoleon auf die Anwesenheit des Papstes angewiesen. Auch wenn er sich und seine Gattin Josephine de facto selbst krönte, da er Pius VII als Untergebenen betrachtete, verlieh erst die Anwesenheit des Papstes der Öffentlichkeit gegenüber einen offiziellen und historisch stimmigen Charakter. Gewiss war die Anwesenheit des Papstes keine rein freiwillige und im Hintergrund wurden Verhandlungen mit Kompromissen auf beiden Seiten geführt.
Jacques-Louis David, Die Kaiserkrönung Napoleons, Detail, Musée du Louvre, Paris (zur Vergrösserung bitte anklicken)
Als Gegenleistung für seine Anwesenheit erhielt Pius VII nicht nur die Wiederzulassung einiger Orden, sondern ebenso die Aufhebung des republikanischen Kalenders, d.h. dass mit Verzögerung eines Jahres die Zeitrechnung ab Christi Geburt erneut Gültigkeit erlangte.
Die Trennung von Kirche und Staat war gleichwohl ein ernstes Anliegen und so waren 5 Inspektoren im 1793 gegründeten ersten staatlichen Konservatorium dafür verantwortlich, die Lehre der Tonkunst von theologischen Interpretationen freizuhalten. Die neue bereinigte Harmonielehre erschien im Jahre 1803 und zu einer Restitution des über 1800jährigen Kulturerbes ist es bis auf den heutigen Tag nicht gekommen.
Aus wissenschaftlicher Sicht wird die Trennung von Kirche und Staat nicht tangiert, wenn kulturhistorische kirchenrelevante Geschehnisse im Unterricht vermittelt werden. Der Unterschied liegt darin, dass staatliche Institutionen kein missionarisches Anliegen haben und daher auch offen auf die manipulativen Eingriffe aufmerksam machen, welche mit der christlichen Interpretation des griechischen Tonsystems verbunden waren. Im Gegenteil wird das Anliegen der Revolutionäre erst verstanden vor dem Hintergrund einer massiv indoktrinären Vermittlung des katholischen Weltbildes.
Dessen ungeachtet hat der ethische Gehalt der Harmonielehre – der Name geht auf Harmonia zurück, auf die griechische Göttin der Eintracht – überkonfessionellen Charakter und berührt eine Problematik, die auch heute noch zu den primären Herausforderungen der Menschheit zählt, geht es doch darum, in globaler Dimension von strategischem Denken und Handeln auf synergetisches Denken und Handeln umzuschalten.
Der gegenwärtige Zustand, dass der kirchliche Einfluss auf die Hamonielehre ausgeblendet wird, hat ein pädagogisches Desaster zur Folge, da die Strukturen weder von den Lehrkräften-, noch von den Schülern verstanden werden. Bei aller Wertschätzung der fachlichen Spezialisierung ist hier mehr Kontext vonnöten. Was im katholischen- d.h. allumfassenden Maßstab angelegt wurde, kann aus der Perspektive einer Einzeldisziplin unmöglich erfasst werden.
Insbesondere im Rahmen der historisch informierten Aufführungspraxis kommt mit dem Verständnis eine unmittelbare Qualitätssteigerung zustande und beim Publikum durch die Konfrontation mit dem eigenen Schicksal ein vertieftes, reflektierteres und innigeres Hörerlebnis. Ohne einen Begriff von der einstigen Grösse des katholischen Weltbildes zu haben, ist die abendländische Kultur nur lückenhaft erfassbar.