Antrag auf Aufnahme der Harmonielehre in die UNESCO-Liste des immateriellen Weltkulturerbes

Das Procedere verlangt, dass ein solcher Antrag nicht direkt gestellt werden kann, sondern zuerst eine Aufnahme in die Kulturerbeliste eines Landes erfolgen muss. In der Schweiz tritt die zuständige Kommission unter Leitung des Bundesamtes für Kultur alle 5 Jahre zusammen. Der Antrag wurde am 08.Oktober 2021 eingereicht und der Eingang am 21.10.2021 bestätigt.

Frau Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, hat diese Page besucht und wünscht mit Schreiben vom 23. Juni 2022 für den ausstehenden Entscheid der Kommission viel Erfolg. 

Gemäss Medienmitteilung vom 22. August 2023 wurde dem Antrag nicht stattgegeben, die christliche Symbolik und der ethische Gehalt der abendländischen Harmonielehre nicht in die Liste aufgenommen. Zu den Hintergründen gibt Wissenschafts-Blog B 34: "Der Entscheid des Bundesamtes für Kultur" Auskunft. 

 

Die Antwort aus Rom

Nachdem die Aufgaben des Pontificio Consiglio della Cultura im Jahre 2022 von Papst Franziskus einer anderen Institution zugeordnet wurden, obliegt der Entscheid nunmehr dem Dicastero per la Cultura e l’Educazione

Es wurde der Vorschlag unterbreitet, von Seiten des Vatikanstaats den entsprechenden Antrag bei der UNESCO zu stellen. Das Gesuch wurde am 10. Oktober 2023 eingereicht und richtete sich an Kardinal José Tolentino Calaça de Mendonça, den Präfekten des Dicastero, zugleich Grosskanzler der päpstlichen Universität Gregoriana sowie des Pontificio Istituto di Musica Sacra.

Einbezogen in den Dialog wurde zudem die Botschafterin der Schweiz beim Heiligen Stuhl, Frau Manuela Leimgruber, welche mit Schreiben vom 15.11. zu einem persönlichen Gespräch in die Botschaft einlud.