Antrag auf Aufnahme der Harmonielehre in die UNESCO-Liste des immateriellen Weltkulturerbes

Das Procedere verlangt, dass ein solcher Antrag nicht direkt gestellt werden kann sondern zuerst eine Aufnahme in die Liste des schweizerischen Kulturerbes erfolgen muss. Die zuständige Kommission unter Leitung des Bundesamtes für Kultur tritt alle 5 Jahre zusammen. Der Antrag wurde am 08.Oktober 2021 eingereicht und der Eingang am 21.10.2021 bestätigt. Im Juli 2023 wird das Bundesamt für Kultur die Ergebnisse mitteilen.

Frau Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, hat diese Page besucht und wünscht mit Schreiben vom 23. Juni 2022 für den ausstehenden Entscheid der Kommission viel Erfolg. 

 

Der besondere Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ergibt sich aus dem Umstand, dass der Schweizer Pianist Franz Josef Hirt mit seinem 1955 in Olten herausgegebenen Bildband "Meisterwerke des Klavierbaus" den Grundstein für einen neuen Forschungsansatz legte, indem er polydisziplinär vorging und sich nicht nur für den musikalischen-, sondern ebenso für den theologischen-, technischen-, kunsthistorischen- und historischen Kontext der vorgestellten Kulturgüter interessierte (vgl. Blog A1). Die konsequente Weiterführung seiner Arbeit ist mit dieser Page dokumentiert, welche im Jahre 2020 in das Web-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek aufgenommen wurde (Näheres in Blog B26). 

Alldies geschieht unabhängig vom gegebenen Sachverhalt, dass das vorgestellte Kulturerbe als solches - angesichts seiner Entstehungsgeschichte und angesichts des Verbreitungsgebietes der Klaviatur und des zugrunde liegenden Tonsystems - kein primär schweizerisches ist sondern ein Weltkulturerbe darstellt. Inhaltlich liegt der Harmonielehre ein überkonfessionelles und interkulturelles Weltethos zugrunde. Obschon die wissenschaftliche Kontextualisierung erst mit Erscheinen dieser Page erfolgte, werden die Inhalte seit Jahrhunderten überall dort praktiziert, wo man sich mit dem Ziele synergetischen Wirkens musikausübend zusammensetzte, wofür das zuvorige Stimmen eine unabdingbare Voraussetzung ist. Harmonie und Synergie sind mit strategischen Zielen nicht kompatibel.

Darüber hinaus wurden die musikalischen Zusammenhänge durch symbolisch-theologische Befunde ergänzt und damit das Gesamtsystem bis hin zu den Intervallbezeichnungen verständlicher gemacht. Harmonielehre - der Name leitet sich her von Ἁρμονία, der Göttin der Eintracht - wurde immer verstanden als bewunderte Koexistenz extrem unterschiedlicher Elemente. Konsonanz und Dissonanz eliminieren einander nicht. Gegensätze macht der Mensch aus ihnen. Die Akzeptanz des jeweils Anderen ist daher Grundvoraussetzung für ein tieferes Verständnis. Für jeden Friedensschluss braucht es mindestens 2 Parteien. Das wiederum hat durchaus mit dem nationalen Selbstverständnis der Schweiz und ihrer Vermittlerrolle im politischen Kontext zu tun.

Hier hätte sie nun in einem ersten Schritt die Bereitschaft unter Beweis zu stellen, den durch die Aufklärung verdrängten theologischen Kontext der Musik (vgl. Blog B27) als gegebene historische Tatsache im kulturgeschichtlichen Bewusstsein neu zu verankern und ungeachtet der bekannten Debatte über die Akzeptanz religiöser Symbole in Klassenzimmern die Lehrpläne entsprechend anzupassen.  

Der Stoff hat an Aktualität nichts eingebüsst und beschreibt die Problematik unserer Zeit, die sich nicht nur mit lokalen- sondern ebenso mit globalen Bedrohungslagen auseinanderzusetzen hat - der nuklearen und der klimatischen - welche ausschliesslich durch strategisches Denken und eigennütziges Vorgehen von Menschenhand verursacht wurden (vgl. Zielsetzungen/Gegenwärtige Beobachtungen).