Antrag auf Aufnahme der Harmonielehre in die UNESCO-Liste des immateriellen Weltkulturerbes
Das Procedere verlangt, dass ein solcher Antrag nicht direkt gestellt werden kann sondern zuerst eine Aufnahme in die Liste des schweizerischen Kulturerbes erfolgen muss. Die zuständige Kommission unter Leitung des Bundesamtes für Kultur tritt alle 5 Jahre zusammen. Der Antrag wurde am 08.Oktober 2021 eingereicht und der Eingang am 21.10.2021 bestätigt.
Frau Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, hat diese Page besucht und wünscht mit Schreiben vom 23. Juni 2022 für den ausstehenden Entscheid der Kommission viel Erfolg.
Gemäss Medienmitteilung vom 22. August 2023 wurde dem Antrag nicht stattgegeben, die christliche Symbolik und der ethische Gehalt der abendländischen Harmonielehre nicht in die Liste aufgenommen. Zu den Hintergründen gibt Wissenschafts-Blog B 34: "Der Entscheid des Bundesamtes für Kultur" Auskunft.